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Hinweise zu Spenden und Zuwendungsbestätigungen
Ihre Unterstützung für die DLW
Politische Parteien dürfen nach dem Parteiengesetz grundsätzlich Spenden annehmen. Ihre Spende an die Partei Deutsch Land Wirtschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verbucht und für die politische Arbeit der Partei verwendet.
Steuerliche Berücksichtigung
Zuwendungen natürlicher Personen an politische Parteien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Nach § 34g Einkommensteuergesetz kann sich die Einkommensteuer grundsätzlich um 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Zuwendung ermäßigen.
Die Steuerermäßigung ist gesetzlich begrenzt. Für Einzelveranlagte werden hierfür derzeit Zuwendungen bis 1.650 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten bis 3.300 Euro berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Zuwendungen können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 10b Abs. 2 EStG zusätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die konkrete steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.
Zuwendungsbestätigung
Für die Ausstellung einer persönlichen Zuwendungsbestätigung benötigen wir insbesondere Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift.
Bitte teilen Sie uns diese Angaben mit, wenn sie aus der Überweisung nicht eindeutig hervorgehen.
Bei Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen anstelle einer gesonderten Zuwendungsbestätigung ein vereinfachter Nachweis, beispielsweise die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts zusammen mit den erforderlichen Angaben, ausreichend sein.
Transparenz bei Parteispenden
Für politische Parteien gelten besondere Transparenzvorschriften.
Welche Spenden dürfen nicht angenommen werden?
Das Parteiengesetz schließt bestimmte Spenden ausdrücklich von der Annahme aus. Dazu gehören unter anderem:
- Spenden öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie bestimmter parlamentarischer oder kommunaler Fraktionen,
- bestimmte Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen,
- bestimmte Spenden aus dem Ausland,
- bestimmte Spenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist,
- Spenden von mehr als 500 Euro, wenn der tatsächliche Spender nicht festgestellt werden kann,
- Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteil geleistet werden.
Unzulässige Spenden werden nach Maßgabe des Parteiengesetzes behandelt und dürfen nicht bei der Partei verbleiben.
Angaben bei einer Überweisung
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit den Verwendungszweck:
Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen und Ihre Daten noch nicht vorliegen, teilen Sie uns bitte zusätzlich Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift mit.
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Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, die politische Arbeit der DLW auszubauen, Menschen vor Ort zu erreichen und unsere Positionen sichtbar zu machen.
Jeder Beitrag hilft – unabhängig von seiner Höhe.
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Transparenz schafft Vertrauen.
Ihre Spende wird verantwortungsvoll und im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben für die politische Arbeit der DLW eingesetzt.
Transparenz im Umgang mit finanziellen Mitteln gehört für uns zu verantwortungsvoller politischer Arbeit.
Mehr zur Finanzierung und RechenschaftFinanzierung und Rechenschaft
Verantwortung im Umgang mit finanziellen Mitteln
Politische Arbeit benötigt finanzielle Mittel. Gleichzeitig haben Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie sich politische Parteien finanzieren und wie diese Mittel verwendet werden.
Für die DLW bedeutet Transparenz deshalb: Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zu erfassen, die gesetzlichen Vorgaben des Parteiengesetzes einzuhalten und über die Finanzierung der Partei ordnungsgemäß Rechenschaft abzulegen.
Wie finanzieren sich politische Parteien?
Die Finanzierung politischer Parteien kann sich aus unterschiedlichen Einnahmequellen zusammensetzen. Dazu gehören insbesondere:
Beiträge der Mitglieder bilden eine wichtige Grundlage für die laufende Parteiarbeit.
Private Unterstützung ermöglicht zusätzliche politische Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Einnahmen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erzielt und angenommen werden.
Parteien können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen staatliche Mittel erhalten.
Gesetzliche Rechenschaftspflicht
Politische Parteien sind nach dem Parteiengesetz verpflichtet, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Hierzu wird für jedes Rechnungsjahr ein Rechenschaftsbericht erstellt. Der Bericht wird nach den gesetzlichen Vorgaben dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages vorgelegt.
Die Rechenschaftsberichte der Parteien werden durch den Deutschen Bundestag veröffentlicht und sind damit öffentlich zugänglich.
Besondere Transparenzregeln für Spenden
Für Parteispenden gelten zusätzliche gesetzliche Veröffentlichungspflichten.
Wofür setzt die DLW ihre Mittel ein?
Finanzielle Mittel dienen der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei. Dazu können insbesondere gehören:
- politische Öffentlichkeits- und Informationsarbeit,
- Veranstaltungen und Bürgerdialoge,
- Informationsmaterialien und Infostände,
- Wahlkampfmaßnahmen,
- digitale Kommunikation und Internetauftritt,
- Aufbau und Arbeit von Partei- und Gebietsverbandsstrukturen,
- notwendige Verwaltungs- und Organisationskosten.
Unser Anspruch
Mit finanzieller Unterstützung geht Verantwortung einher. Deshalb wollen wir Mittel wirtschaftlich, zweckgerichtet und im Rahmen der gesetzlichen sowie innerparteilichen Vorgaben einsetzen.
Die Rechnungslegung und Transparenz politischer Parteien richtet sich insbesondere nach den §§ 23 ff. des Parteiengesetzes. Für Spenden gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen des § 25 Parteiengesetz.
Wofür wir Ihre Spenden einsetzen
Die hier dargestellte Verteilung ist ein Beispiel und kann je nach aktueller Schwerpunktsetzung variieren.
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1. Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?
Ja. Zuwendungen an politische Parteien können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt unter anderem von der Höhe der Zuwendung und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
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2. Erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung?
Ja. Soweit eine Zuwendungsbestätigung erforderlich ist, kann diese nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben ausgestellt werden. Damit eine Spende eindeutig zugeordnet werden kann, sollten die hierfür erforderlichen Angaben vollständig angegeben werden.
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3. Wofür verwendet die DLW meine Spende?
Ihre Unterstützung fließt in die politische und organisatorische Arbeit der DLW. Dazu gehören beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmaterialien, Veranstaltungen und Bürgerdialoge, Wahlkampfmaßnahmen sowie notwendige organisatorische und administrative Ausgaben. Die Mittel werden im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben verwendet.
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4. Kann ich auch einen bestimmten Betrag oder regelmäßig spenden?
„Eine starke Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Mit Ihrer Unterstützung können wir unsere Ideen wirkungsvoll in die Gesellschaft tragen und vor Ort etwas bewegen.“
Noch Fragen zur Spende?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.